Rechtliches
In Gastrobetrieben sind sowohl Innenräume, Terrassen und irgendwelche Eventhäuschen geschlossen. Restaurants dürfen ausschliesslich Take Away anbieten. Das heisst, Verkauf über die Gasse ohne Bewirtung. Wer einen Wohnwagen auf dem Platz des Restaurants mietet, um dort zu Essen, verletzt die Vorschriften. Wirte dürfen solche Einrichtungen, auch wenn nicht sie die Vermietenden sind, nicht unterstützen.
Hotelbetrieben ist es hingegen erlaubt, Gäste zu bewirten. Wer mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen anreist, das Take Away Menu im Innern des Fahrzeugs verspeist und vor Ort übernachtet, verletzt darum geltende Vorschriften nicht.
Dieses Vorgehen ist mit dem BAG abgesprochen und ein schriftlicher Stellungnahme liegt uns vor.
Nochmals zur Präzisierung:
- Gäste dürfen die gelieferten Mahlzeiten nicht draussen an einem Tisch einnehmen (Bewirtung auf Terrassen sind verboten)
- Gastwirte dürfen das Essen nicht ins Wohnmobil servieren, sondern nur bis zur Wohnmobiltür
- Gastwirte dürfen keine Wohnwagen (oder ähnliches) hinzumieten, um Gästen ohne eigenes Fahrzeug eine Essensgelegenheit anzubieten
- Gastwirte dürfen den WohnmobilDinner-Geniessern die Übernachtung auf ihrem Parkplatz erlauben